Gericht in Bonn sieht HBG als mitverantwortlich für den Schaden am

Rijswijk, die Niederlande – Das Gericht in Bonn sieht HBG als mitverantwortlich für den Schaden an, der infolge des Rheinhochwassers im Dezember 1993 am Schürmann-Bau entstanden ist.

Dieser Komplex war ursprünglich als Bundestagsgebäude gedacht. Im September 1997 erhob das Bundesbauministerium, das von HBG eine Schadenersatzleistung verlangt, Klage gegen HBG. Es wird erwartet, dass HBG in einigen Wochen nach Erhalt und Studium des schriftlichen Urteils gegen dieses Urteil Berufung einlegt, da darin nach Ansicht von HBG die Verantwortlichkeit des Bauherrn unzureichend berücksichtigt wird.

Der Richter hat noch nicht über die Schadenshöhe entschieden. Dieser Aspekt kommt erst nach den Berufungsverfahren zur Sprache, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Übrigens wird sich HBG angesichts einer eventuellen Schadenersatzleistung an seine Versicherung wenden.

Die HBW Beton- und Wasserbau GmbH, eine Tochtergesellschaft von HBG, hat im Auftrag der Bundesregierung im Rahmen mehrerer Joint-ventures den gesamten Kellerkomplex des Schürmann-Baus errichtet. Mit diesem Auftrag war eine Bausumme in Höhe von DM 128 Mio. verbunden. Dieser Unterbau wurde im Rahmen zweier gesonderter Teilverträge durchgeführt, die Ende 1992 und im Laufe des Jahres 1993 ihren Abschluss fanden. HBG stand immer auf dem Standpunkt, dass vom Zeitpunkt der Bauabnahme an die Verantwortung für die weitere Verwaltung beim Auftraggeber liegt.

Der Bonner Richter in der ersten Instanz ist der Meinung, dass der Schaden durch das Fehlen eines Betonwehrs über eine Länge von 30 Metern entstanden ist. Weiterhin wäre es HBG nicht gelungen zu beweisen, dass der Bauherr über das Fehlen des Wehrs informiert gewesen ist.

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